Universal-Blinker im Kunststoffgehäuse
Wichtige Hinweise
Universal-Blinker im Kunststoffgehäuse
Universal-Blinker im schwarzen Kunststoffgehäuse, mit orangefarbenem oder getöntem Glas.
- Maße Blinker (HxBxT) ca. 40 x 62 x 32 mm
- Länge flexibler Blinkerarm 20 mm oder 40 mm
- Ca. 20 mm langes M10x1,25 Gewinde
- Lieferung montagefertig inkl. 12V/ 21W Halogen-Glühlampe und Kabel
- E-geprüft
- Preise pro Stück
Warnhinweis: Erstickungsgefahr und innere Verletzungen! Verschluckbare Kleinteile. Für Kinder unter 3 Jahren unzugänglich aufbewahren. Hersteller: Detlev Louis Motorrad-Vertriebsgesellschaft mbH | Rungedamm 35 | 21035 Hamburg | Germany | Tel. 00 49 (0) 40 – 734 193 60 | service@louis.de | www.louis.de
Alles begann mit einer kleinen Motorradwerkstatt in Hamburg. Seitdem hat sich Louis zum größten Handelsunternehmen für Motorrad und Freizeit in Europa entwickelt. Und auch nach über einem Dreivierteljahrhundert ist bei Louis die Leidenschaft ungebrochen, die Leidenschaft für das Leben auf zwei Rädern.
Modernes Fahrzeugzubehör verschiedener Art ist inzwischen häufig mit einer europaweit gültigen "E"-Prüfung versehen. Das "E" Prüfzeichen, eine Zahlen-Buchstabenkombination, ist gut sichtbar auf dem Produkt angebracht und gibt Aufschluß über den geprüften Einsatzbereich, das Land, in dem die Prüfung vollzogen wurde, und ggfs. den Fahrzeugtyp, für den die Zulassung gilt. EG-BEs von Auspuffanlagen sind z. B. stets fahrzeugtypbezogen, solche von Beleuchtungseinrichtungen gelten für ganze Gruppen von Fahrzeugen, z. B. Motorräder.
Der Gesetzgeber hat dieses Prüfzeichen als alleinigen Legalitätsnachweis vorgesehen, d. h. ein Gutachten in schriftlicher Form entfällt und ebenso die Notwendigkeit der TÜV-Eintragung. Daneben ist jedoch beim Anbau stets auf die geltenden Richtlinien der StvZO zu achten.
Bei einer Verkehrskontrolle oder beimTÜV-Termin hat der Fahrzeughalter seiner Nachweispflicht Genüge getan, indem er das Prüfzeichen vorweist. Es steht dem kontrollierenden Beamten dann frei, das Prüfzeichen über das KBA in Flensburg zu überprüfen, wo alle Prüfzeichen entschlüsselt werden können.
Originalteile an Fahrzeugen neuerer Baujahre, die ab Werk mit einem E-Prüfzeichen versehen sind, dürfen nur gegen solches Zubehör ausgetauscht werden, das ebenfalls E-geprüft ist. Ein E-geprüfter Spiegel darf z.B. nicht durch einen ersetzt werden, der nur das TÜV-Maß nach deutschem Zulassungsrecht aufweist.
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