SHIN-YO Doppelscheinwerfer
mit Abblend- und Fernlicht
Wichtige Hinweise
SHIN-YO Doppelscheinwerfer mit Abblend- und Fernlicht
Doppelscheinwerfer
Dieser Doppelscheinwerfer im Metallgehäuse verleiht Ihrem Bike den besonderen Look. Der Abblendscheinwerfer (mit H7-Einsatz) und der Fernscheinwerfer (mit H4-Einsatz und Standlicht) sind jeweils E-geprüft.
- Zur seitlichen Befestigung, Gewindegröße M8
- Aussendurchmesser jeweils ca. 107 mm, Tiefe ca. 120 mm, Tiefe ab Mitte Befestigung ca. 70 mm
- Gesamtbreite ca. 220 mm, Abstand seitliche Befestigung 225 mm
- Lieferung inkl. Kabel, H7 12V/55W und H4 12V 60/55W Glühlampe
- Erhältlich in verchromter sowie schwarzer Ausführung
- Echtglas
Hersteller: Paaschburg & Wunderlich GmbH | Am Alten Lokschuppen 10a | 21509 Glinde | Deutschland | +49 402482770 | info@pwonline.de | www.pwonline.de
High Quality Motorcycle Parts
Der Name ist Programm: Shin Yo ist das japanische Wort für Vertrauen. Entsprechend großen Wert legt der Hersteller auf Verarbeitung und Qualität. Dank hoher Stückzahlen der weltweit vertriebenen Produkte kann Shin Yo sein Motorradzubehör trotzdem zu enorm günstigen Preisen anbieten. Die Scheinwerfer, Blinker, Rücklichter und Rückspiegel überzeugen aber nicht nur mit Zuverlässigkeit und Funktionalität, sie sehen auch richtig gut aus.
Modernes Fahrzeugzubehör verschiedener Art ist inzwischen häufig mit einer europaweit gültigen "E"-Prüfung versehen. Das "E" Prüfzeichen, eine Zahlen-Buchstabenkombination, ist gut sichtbar auf dem Produkt angebracht und gibt Aufschluß über den geprüften Einsatzbereich, das Land, in dem die Prüfung vollzogen wurde, und ggfs. den Fahrzeugtyp, für den die Zulassung gilt. EG-BEs von Auspuffanlagen sind z. B. stets fahrzeugtypbezogen, solche von Beleuchtungseinrichtungen gelten für ganze Gruppen von Fahrzeugen, z. B. Motorräder.
Der Gesetzgeber hat dieses Prüfzeichen als alleinigen Legalitätsnachweis vorgesehen, d. h. ein Gutachten in schriftlicher Form entfällt und ebenso die Notwendigkeit der TÜV-Eintragung. Daneben ist jedoch beim Anbau stets auf die geltenden Richtlinien der StvZO zu achten.
Bei einer Verkehrskontrolle oder beimTÜV-Termin hat der Fahrzeughalter seiner Nachweispflicht Genüge getan, indem er das Prüfzeichen vorweist. Es steht dem kontrollierenden Beamten dann frei, das Prüfzeichen über das KBA in Flensburg zu überprüfen, wo alle Prüfzeichen entschlüsselt werden können.
Originalteile an Fahrzeugen neuerer Baujahre, die ab Werk mit einem E-Prüfzeichen versehen sind, dürfen nur gegen solches Zubehör ausgetauscht werden, das ebenfalls E-geprüft ist. Ein E-geprüfter Spiegel darf z.B. nicht durch einen ersetzt werden, der nur das TÜV-Maß nach deutschem Zulassungsrecht aufweist.
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