Spiegel mo.view race xl
glaslos
Wichtige Hinweise
Spiegel mo.view race xl glaslos
motogadget hat die RĂŒckspiegel revolutioniert, indem das Unternehmen die glaslose Spiegelserie mo.view entwickelte. Bei dieser Spiegelserie werden die SpiegelflĂ€chen in einem speziellen Diamantschleifverfahren auf UltraprĂ€zisionsmaschinen aus dem Aluminiumkorpus heraus gearbeitet. Bei dieser Methode ergibt ein "schwereloses" Design ohne Rand und Fassung. Der Spiegelkorpus selbst wird sehr dĂŒnn und leicht. Wie zum Beispiel bei dem motogadget mo.view *race XL* Anbauspiegel.
Die Anbauspiegel mo.view *race XL* wirken sehr pur und passen perfekt zu vielen motogadget Produkten. Sie sind ultraflach und verzerrungsfrei.
Diese Spiegel können an jedem Spiegelgewinde M10 am Lenker montiert werden (mit mo.view *screw kit* auch an Harley Davidson MotorrĂ€dern). Es werden drei Befestigungsschrauben mit unterschiedlichem Gewinde mitgeliefert. Der Spiegel bietet mit 150 mm Spiegelarm eine ausreichende LĂ€nge und ist fĂŒr die linke und rechte Seite geeignet.
- Material: Eloxiertes Aluminium, CNC-gefrÀst
- Gewicht: ca. 175 g
- Breite des Spiegelkorpus: 129 mm
- Höhe des Spiegelkorpus: 80 mm
- StÀrke des Spiegelkorpus ohne Kugelkopf: 4,5 mm
- LĂ€nge des Spiegelarms: 180 mm
- E-geprĂŒft
- Abmessungen in mm (siehe MaĂskizze): a = 81, b = 129, c = 250, d = 200
Lieferumfang:
1 x RĂŒckspiegel mo.view *race XL* (mit ECE-Kennzeichnung), 1 x Schraube M10 x 1,5, 1 x Schraube M10 x 1,25 Rechtsgewinde, 1 x Schraube M10 x 1,25 Linksgewinde, Bedienungsanleitung
Wer in der Customizer-Szene etwas auf sich hÀlt, kommt an motogadget kaum vorbei. Mit seinen edel gemachten Instrumenten hat sich der Berliner Hersteller in kurzer Zeit fast schon Kultstatus erarbeitet. Das liegt an der ausgeprÀgten FunktionalitÀt der Produkte vor allem aber am extrem sauberen Design, am hochwertigen Material, an bester FertigungsqualitÀt und absoluter ZuverlÀssigkeit.
Der Gesetzgeber hat dieses PrĂŒfzeichen als alleinigen LegalitĂ€tsnachweis vorgesehen, d. h. ein Gutachten in schriftlicher Form entfĂ€llt und ebenso die Notwendigkeit der TĂV-Eintragung. Daneben ist jedoch beim Anbau stets auf die geltenden Richtlinien der StvZO zu achten.
Bei einer Verkehrskontrolle oder beimTĂV-Termin hat der Fahrzeughalter seiner Nachweispflicht GenĂŒge getan, indem er das PrĂŒfzeichen vorweist. Es steht dem kontrollierenden Beamten dann frei, das PrĂŒfzeichen ĂŒber das KBA in Flensburg zu ĂŒberprĂŒfen, wo alle PrĂŒfzeichen entschlĂŒsselt werden können.
Originalteile an Fahrzeugen neuerer Baujahre, die ab Werk mit einem E-PrĂŒfzeichen versehen sind, dĂŒrfen nur gegen solches Zubehör ausgetauscht werden, das ebenfalls E-geprĂŒft ist. Ein E-geprĂŒfter Spiegel darf z.B. nicht durch einen ersetzt werden, der nur das TĂV-MaĂ nach deutschem Zulassungsrecht aufweist.
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