HANDSCHALEN MIT BLINKER
MADHEAD, UNIV., SCHWARZ
Wichtige Hinweise
HANDSCHALEN MIT BLINKER MADHEAD, UNIV., SCHWARZ
Madhead Handprotektoren inkl. LED-Blinker (e-geprüft):
Jederzeit perfekter Schutz. Die aerodynamischen Protektoren schützen Ihre Hände bei Stürzen und vor Witterungseinflüssen wie kalte Luft und Regen. Passend für Alulenker ab 13 mm Innendurchmesser.
- Lieferung inkl. Anbaukit für sämtliche metrische (Außendurchmesser: 22 mm) Lenker.
- Zur Montage an konifizierte Lenker bitte Montagekit mit der Best.Nr. 10019729 separat bestellen.
- Farbe: Schwarz.
- Mit 30 LED´s im Blinker
- 12V/1,6W LED´s
Hinweis: Damit eine einwandfreie Blinkfrequenz gewährleistet ist, muss bei LED-Blinkern ein spezielles Blinkrelais (Best.Nr. 10033844) oder Spezialwiderstände (Best.Nr. 10032089) verwendet werden.
Hersteller: Detlev Louis Motorrad-Vertriebsgesellschaft mbH | Rungedamm 35 | 21035 Hamburg | Germany | Tel. 00 49 (0) 40 – 734 193 60 | service@louis.de | www.louis.de
Wenn es schmutzig wird
Das junge Speziallabel für die MX-Szene macht Sportfashion für Maniacs, bei denen Motorradfahren kein Kindergeburtstag ist. Die Schutzbekleidungen wie Helme, Handschuhe und Protektoren können ordentlich einstecken und auch die Bike-Parts und das Technik-Zubehör sind für den unsanften Einsatz gebaut. Die coolen Outfits gibt es ebenso für Endurofans und kleine Stollenreiter, die nicht immer den einfachsten Weg wählen.
Modernes Fahrzeugzubehör verschiedener Art ist inzwischen häufig mit einer europaweit gültigen "E"-Prüfung versehen. Das "E" Prüfzeichen, eine Zahlen-Buchstabenkombination, ist gut sichtbar auf dem Produkt angebracht und gibt Aufschluß über den geprüften Einsatzbereich, das Land, in dem die Prüfung vollzogen wurde, und ggfs. den Fahrzeugtyp, für den die Zulassung gilt. EG-BEs von Auspuffanlagen sind z. B. stets fahrzeugtypbezogen, solche von Beleuchtungseinrichtungen gelten für ganze Gruppen von Fahrzeugen, z. B. Motorräder.
Der Gesetzgeber hat dieses Prüfzeichen als alleinigen Legalitätsnachweis vorgesehen, d. h. ein Gutachten in schriftlicher Form entfällt und ebenso die Notwendigkeit der TÜV-Eintragung. Daneben ist jedoch beim Anbau stets auf die geltenden Richtlinien der StvZO zu achten.
Bei einer Verkehrskontrolle oder beimTÜV-Termin hat der Fahrzeughalter seiner Nachweispflicht Genüge getan, indem er das Prüfzeichen vorweist. Es steht dem kontrollierenden Beamten dann frei, das Prüfzeichen über das KBA in Flensburg zu überprüfen, wo alle Prüfzeichen entschlüsselt werden können.
Originalteile an Fahrzeugen neuerer Baujahre, die ab Werk mit einem E-Prüfzeichen versehen sind, dürfen nur gegen solches Zubehör ausgetauscht werden, das ebenfalls E-geprüft ist. Ein E-geprüfter Spiegel darf z.B. nicht durch einen ersetzt werden, der nur das TÜV-Maß nach deutschem Zulassungsrecht aufweist.
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